Seltsam: Laut Kaufverträgen aus den 60er-Jahren wurde den Bewohnern und Eigenheimern damals ein Recht auf einen Garagenplatz verbrieft. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Sven Hielscher hält dieses Recht jedoch nicht mehr für zwingend gültig. „In solchen Fällen – und wenn es stadtentwicklungspolitisch von Vorteil ist – kann die Ausweisung des B-Plans auch übergangen werden“, erklärt der CDU-Bauexperte, der sich klar für eine Wohnbebauung ausspricht.
Kann ein B-Plan also auch mal ignoriert werden? Das Bezirksamt Altona bestätigt diese Interpretation: „Begründet wird dies damit, dass dies der Schaffung dringend benötigten Wohnraums dient und städtebaulich als vertretbar zu erachten ist“, so Amtssprecher Mike Schlink. Da sich links und rechts des Parkplatzes ebenfalls zwei- bis dreigeschossige Wohnhäuser befänden, würde das Bauvorhaben sogar „vermittelnd“ wirken.
Quelle: Elbe Wochenblatt 11.12.2021, S.11, https://www.elbe-wochenblatt.de/2021/12/10/anwohner-ini-gegen-neue-wohnblocks – Danke für die Freigabe!